Die beiden Fußball-Oberligisten SGV Freiberg und Stuttgarter Kickers haben die Annullierung der Saison juristisch angefochten, wurden nun aber vom Landgericht Stuttgart ausgebremst.
Nach der mündlichen Verhandlung vom Mittwoch über die Anträge der zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs am 29. April in Führung liegenden Fußball-Oberligisten SGV Freiberg und SV Stuttgarter Kickers hat das Landgericht Stuttgart angeregt, die Anträge mangels Aussicht auf Erfolg zurückzunehmen. Der vorsitzende Richter der zuständigen Kammer sah in seiner Zusammenfassung keinen Ansatzpunkt für den Erlass einstweiliger Verfügungen gegen die Träger der Oberliga Baden-Württemberg und der Regionalliga Südwest: ,,Aus Sicht aller Beteiligten sind die Entscheidungen der Verbände nicht unvernünftig."
Aufstieg vom Tisch
Die Vereine hatten mit ihren Anträgen das Ziel verfolgt, die Entscheidung zur Annullierung der Oberliga-Saison 2020/21 für unwirksam erklären zu lassen, um so noch in die Regionalliga aufsteigen zu können. Die Kickers haben zudem auch die korrespondierende Entscheidung der Regionalliga, einen Aufstieg nur dann zu ermöglichen, wenn mindestens 50 Prozent der Spiele absolviert sind, angefochten.
Hintergrund der Verfahren ist, dass die Oberligasaison am 29. April nach deutlich weniger Spielen als die in der wfv-Spielordnung für eine sportliche Wertung festgeschriebene 50-Prozent-Grenze pandemiebedingt abgebrochen wurde.